NIS-2.0 Richtlinie: So erfüllen Sie die neuen Anforderungen für die Cybersicherheit
Das Gesetz zur Umsetzung der EU NIS-2.0-Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) tritt 2024 in Kraft.
Es überführt die EU-weiten Mindeststandards der NIS2-Direktive in deutsche Regulierung und betrifft etwa 30.000 Unternehmen. Der Referentenentwurf vom Mai 2024 muss bis Oktober 2024 die Bundesgesetzgebung passieren.
Diese Richtlinie betrifft unter anderem Unternehmen aus den Sektoren Finanzwirtschaft, Verkehrsbetriebe, Energieversorger, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, digitale Dienste und viele weitere.
Sie schließt nicht mehr nur große Organisationen ein, sondern auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.
Unser Service für Sie: Nach Durchführung der Betroffenheitsprüfung stehen wir Ihnen mit einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Seite. Unsere Experten analysieren gemeinsam mit Ihnen die Ergebnisse und erarbeiten individuelle Lösungsansätze, um sicherzustellen, dass Sie vollständig compliant mit der NIS-2-Richtlinie sind.
So funktioniert die aktualisierte Betroffenheitsprüfung: Mit nur wenigen Klicks können Sie auf der Webseite: https://www.bsi.bund.de/dok/1116326 des BSI herausfinden, ob Sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind. Die Prüfung wurde vollständig an die neuen Anforderungen des NIS2UmsuCG angepasst und bietet Ihnen klare Handlungsempfehlungen für den Fall einer Betroffenheit.
Ihre nächsten Schritte:
- Prüfen Sie jetzt Ihre NIS-2-Betroffenheit!
- Buchen Sie im Anschluss Ihr kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Experten.
