NIS-2.0 Richtlinie: So erfüllen Sie die neuen Anforderungen für die Cybersicherheit
Das Gesetz zur Umsetzung der EU NIS-2.0-Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) tritt 2024 in Kraft.
Es überführt die EU-weiten Mindeststandards der NIS2-Direktive in deutsche Regulierung und betrifft etwa 30.000 Unternehmen.
Der Referentenentwurf vom Mai 2024 muss bis Oktober 2024 die Bundesgesetzgebung passieren.
Diese Richtlinie betrifft unter anderem Unternehmen aus den Sektoren Finanzwirtschaft, Verkehrsbetriebe, Energieversorger, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, digitale Dienste und viele weitere.
Sie schließt nicht mehr nur große Organisationen ein, sondern auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.
Mit unser NIS-2.0-Lösung sind Sie sicher unterwegs
Unternehmen sollten nicht nur aufgrund rechtlicher Anforderungen und möglicher Sanktionen handeln, sondern auch angesichts der Bedrohung durch Cyberkriminalität. Eine starke Cyberabwehr ist entscheidend für den Geschäftserfolg und die Kundenbindung. In der digitalisierten Welt sind sichere IT-Systeme unerlässlich für den Schutz von Daten, den reibungslosen Betrieb und das Kundenvertrauen.
Die Erfüllung der NIS2-Richtlinie kann auch Versicherungsprämien senken oder die Verfügbarkeit von Cyberversicherungen verbessern, da das Risiko für Anbieter schwer einschätzbar geworden ist. Zudem ermöglicht die Umsetzung der Richtlinie, „Blind Spots“ in der Organisation zu erkennen und Sicherheitslücken proaktiv zu schließen.
Einheitliches Risikomanagement
Durch systematische Risikoanalyse und -bewertung können Sie gezielte Maßnahmen zur Schwachstellenminderung ergreifen, besser auf Angriffe vorbereitet sein und schneller auf Sicherheitsvorfälle reagieren. Dies stärkt Ihre Cyberabwehr und sichert Ihre Unternehmenswerte.
Sicherheit in der Lieferkette
Stellen Sie sicher, dass Ihre Partner und Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen. Regelmäßige Überprüfungen und Audits gewährleisten die Einhaltung von Sicherheitsstandards und identifizieren potenzielle Schwachstellen frühzeitig.
Umgang mit Sicherheitsvorfällen
Implementieren Sie ein effektives Sicherheitsprogramm mit klaren Richtlinien und Verfahren. Regelmäßige Schulungen und Überwachungssysteme helfen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Die Erfüllung der NIS-2-Richtlinie kann zudem Versicherungsprämien senken und „Blind Spots“ in Ihrer Organisation aufdecken.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Höchste Sicherheit:
Weniger Schwachstellen & Risiken, Regelmäßige Audits & Kontrollen, Umfassendes Sicherheitsprogramm, Geschultes und kompetentes Personal
Wirtschaftliche Vorteile:
Geringere Versicherungskosten, Weniger Betriebsunterbrechungen, Geschützte Kundendaten & Reputation, Gestärktes Kundenvertrauen
Mit diesen 5 Schritten zur Erfüllung der NIS-2.0 Richtline
Für die Einhaltung der NIS-2 Richtlinien orientieren wir uns an den IT Grundschutz des BSI. Mit dem Aufbau bearbeiten wir bekannte Anforderungen aus der Richtlinie und können bei geplanten Änderungen sehr schnell reagieren.
SCHRITT 1:
Erstellung einer Übersicht zum aktuellen Sicherheitsniveau
Prüfung des aktuellen Sicherheitsstand anhand des Anforderungskatalogs nach DIN Spec 27076
Analyse und Sichtung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Überprüfung bestehender Sicherheitsprotokolle und -technologien
Evaluierung interner Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
Interviews mit relevanten Mitarbeitern
SCHRITT 2:
Erstellung eines Projektplans mit dem Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)
Erstellung und Erweiterung von IT-Sicherheitsrichtlinien und Festlegung von Verantwortlichkeiten
Durchführung einer Risikoanalyse
Implementierung von Notfall- und Business-Continuity-Management
Maßnahmen zur Steigerung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter
bei Bedarf: Erweiterung der internen und externen Sicherheitsmaßnahmen
SCHRITT 3:
Prüfung technischer Lösungen
Prüfung und Dokumentation technischer Sicherheitslösungen
Prüfung und Erstellung eines zentralen Patch-Managements
Prüfung und Aktualisierung der Datensicherung und Datenarchivierung
Prüfung der technischen Zugriffskontrolle
SCHRITT 4:
Erstellung von Dokumentationen
Erstellung umfassender Dokumentationen für das ISMS
Erstellung einer Sicherheitsleitlinie als Grundlage für alle Maßnahmen
SCHRITT 5:
Durchführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
Implementierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
Regelmäßige Wirksamkeitsanalysen
Dokumentation und Meldung relevanter Vorfälle
Je nach eigener initaler Einschätzung des Sicherheitsniveaus starten wir mit einer Prüfung nach Din Spec 27076. Darauf aufbauend bearbeiten wir mit Ihnen zusammen die Schritte zur Erfüllung der NIS-2.0-Richtlinie.