NIS-2.0 Richtlinie: So erfüllen Sie die neuen Anforderungen für die Cybersicherheit

 

Das Gesetz zur Umsetzung der EU NIS-2.0-Richtlinie und zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) tritt 2024 in Kraft.

Es überführt die EU-weiten Mindeststandards der NIS2-Direktive in deutsche Regulierung und betrifft etwa 30.000 Unternehmen.

Der Referentenentwurf vom Mai 2024 muss bis Oktober 2024 die Bundesgesetzgebung passieren.

Diese Richtlinie betrifft unter anderem Unternehmen aus den Sektoren Finanzwirtschaft, Verkehrsbetriebe, Energieversorger, Gesundheitswesen, Wasserversorgung, digitale Dienste und viele weitere.

Sie schließt nicht mehr nur große Organisationen ein, sondern auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.

Mit unser NIS-2.0-Lösung sind Sie sicher unterwegs

Unternehmen sollten nicht nur aufgrund rechtlicher Anforderungen und möglicher Sanktionen handeln, sondern auch angesichts der Bedrohung durch Cyberkriminalität. Eine starke Cyberabwehr ist entscheidend für den Geschäftserfolg und die Kundenbindung. In der digitalisierten Welt sind sichere IT-Systeme unerlässlich für den Schutz von Daten, den reibungslosen Betrieb und das Kundenvertrauen.

Die Erfüllung der NIS2-Richtlinie kann auch Versicherungsprämien senken oder die Verfügbarkeit von Cyberversicherungen verbessern, da das Risiko für Anbieter schwer einschätzbar geworden ist. Zudem ermöglicht die Umsetzung der Richtlinie, „Blind Spots“ in der Organisation zu erkennen und Sicherheitslücken proaktiv zu schließen.

Einheitliches Risikomanagement

Durch systematische Risikoanalyse und -bewertung können Sie gezielte Maßnahmen zur Schwachstellenminderung ergreifen, besser auf Angriffe vorbereitet sein und schneller auf Sicherheitsvorfälle reagieren. Dies stärkt Ihre Cyberabwehr und sichert Ihre Unternehmenswerte.

Sicherheit in der Lieferkette

Stellen Sie sicher, dass Ihre Partner und Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen. Regelmäßige Überprüfungen und Audits gewährleisten die Einhaltung von Sicherheitsstandards und identifizieren potenzielle Schwachstellen frühzeitig.

Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Implementieren Sie ein effektives Sicherheitsprogramm mit klaren Richtlinien und Verfahren. Regelmäßige Schulungen und Überwachungssysteme helfen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Die Erfüllung der NIS-2-Richtlinie kann zudem Versicherungsprämien senken und „Blind Spots“ in Ihrer Organisation aufdecken.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Höchste Sicherheit:

Weniger Schwachstellen & Risiken, Regelmäßige Audits & Kontrollen, Umfassendes Sicherheitsprogramm, Geschultes und kompetentes Personal

Wirtschaftliche Vorteile:

Geringere Versicherungskosten, Weniger Betriebsunterbrechungen, Geschützte Kundendaten & Reputation, Gestärktes Kundenvertrauen

Stabile IT-Infrastruktur:

Proaktive Schadensbegrenzung, Erhöhte Stabilität & Ausfallsicherheit, Verbesserte Compliance

Kommen Sie wie viele
andere Unternehmen auf
die sichere Seite.

Jetzt beraten lassen

Mit diesen 5 Schritten zur Erfüllung der NIS-2.0 Richtline

Für die Einhaltung der NIS-2 Richtlinien orientieren wir uns an den IT Grundschutz des BSI. Mit dem Aufbau bearbeiten wir bekannte Anforderungen aus der Richtlinie und können bei geplanten Änderungen sehr schnell reagieren.

SCHRITT 1:

Erstellung einer Übersicht zum aktuellen Sicherheitsniveau

  • Prüfung des aktuellen Sicherheitsstand anhand des Anforderungskatalogs nach DIN Spec 27076
  • Analyse und Sichtung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Überprüfung bestehender Sicherheitsprotokolle und -technologien
  • Evaluierung interner Sicherheitsrichtlinien und -verfahren
  • Interviews mit relevanten Mitarbeitern
SCHRITT 2:

Erstellung eines Projektplans mit dem Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS)

  • Erstellung und Erweiterung von IT-Sicherheitsrichtlinien und Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Durchführung einer Risikoanalyse
  • Implementierung von Notfall- und Business-Continuity-Management
  • Maßnahmen zur Steigerung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeiter
  • bei Bedarf: Erweiterung der internen und externen Sicherheitsmaßnahmen
SCHRITT 3:

Prüfung technischer Lösungen

  • Prüfung und Dokumentation technischer Sicherheitslösungen
  • Prüfung und Erstellung eines zentralen Patch-Managements
  • Prüfung und Aktualisierung der Datensicherung und Datenarchivierung
  • Prüfung der technischen Zugriffskontrolle
SCHRITT 4:

Erstellung von Dokumentationen

  • Erstellung umfassender Dokumentationen für das ISMS
  • Erstellung einer Sicherheitsleitlinie als Grundlage für alle Maßnahmen
SCHRITT 5:

Durchführung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

  • Implementierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
  • Regelmäßige Wirksamkeitsanalysen
  • Dokumentation und Meldung relevanter Vorfälle

Je nach eigener initaler Einschätzung des Sicherheitsniveaus starten wir mit einer Prüfung nach Din Spec 27076. Darauf aufbauend bearbeiten wir mit Ihnen zusammen die Schritte zur Erfüllung der NIS-2.0-Richtlinie.

Gerne beraten wir Sie